Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Grundsatz

1.1. Anwendungsbereich

Ist nichts Anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Capture Media AG. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.

1.2. Definition

Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB’s gelten alle Verträge zwischen Capture Media AG und einem Werbeauftraggeber deren Inhalt und Leistungen in der Auftragsbestätigung genauer zu umschreiben sind. Als Werbeauftraggeber gelten Werbetreibende oder deren Agenturen.

1.3. Bestimmungen für Agenturen

Capture Media nimmt Werbeaufträge von Agenturen nur entgegen, wenn diese den Namen des Werbetreibenden offen legen. Wird der Werbeauftraggeber von einer Agentur vertreten, kann sich der Werbeauftraggeber nur durch Zahlung an Capture Media von seiner Zahlungspflicht befreien.

1.4. Capture Media

Capture Media handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst Capture Media in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeträgern ab.

1.5. Beizug Dritter

Capture Media ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

2. Abschluss des Werbevertrags

2.1. Zustandekommen

Offerten von Capture Media sind unverbindlich. Ein Werbeauftrag kommt zustande, wenn Capture Media eine Auftragsbestätigung vom Werbeauftraggeber oder der Agentur erhält. Diese Auftragsbestätigung ist auch dann gültig, wenn sie per Email und ohne Unterschrift an Capture Media gesendet wird. Mit Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten oder spätestens dem Beginn der Kampagne kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Auslieferung ersetzt in diesen Fällen die unterschriebene Auftragsbestätigung.

2.2. Vorbehalte

Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.

2.3. Anlieferung der Grundlagenmaterialien

Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, Capture Media das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung das notwendige Grundlagenmaterial (insb. Werbemittel und –motive, Grafiken, Texte und Videos), in dem von Capture Media verlangten Format bis spätestens zu den unten aufgeführten Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:

10 Werktage für Bildmaterial, Texte, Grafiken und Videos
3 Werktage Redirect Codes (Adcodes)

Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. Capture Media informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber schnellstmöglich.

2.4 Freigabe der Werbemittel

Ohne anderslautende Vereinbarung, gelten die von Capture Media gestalteten Werbemittel ohne Prüfung durch den Werbeauftraggeber als abgenommen. Verlangt der Kunde eine Abnahme der Werbemittel, steht Capture Media das Recht zu, marginale Anpassungen (z.B. zur Performanceverbesserung) auch nachträglich, ohne weitere Prüfung durch den Werbeauftraggeber anzubringen.

2.5. Recht auf Ablehnung

Capture Media sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. Capture Media ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.

2.6. Rechte aus Herstellung Werbemittel durch Capture Media

Wird Capture Media vom Werbeauftraggeber mit der Herstellung von Werbemittel beauftragt, so verbleiben sämtliche daraus entstehenden Rechte insbesondere Urheberechte aus dem Werk bei Capture Media. Dem Werbeauftraggeber wird ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werbemittel zum Zwecke der Werbung eingeräumt, welches mit dem Preis für das Werbemittel abgegolten ist.

3. Ausführung des Werbevertrages

3.1. Grundlagen

Ein von Capture Media rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet Capture Media zur Ausführung des Auftrages gemäss der Auftragsbestätigung.

3.2. Distribution

Sofern nicht anders vereinbart, ist Capture Media frei in der Wahl der Distributionskanäle zur Erreichung der Kampagnenziele.

3.4. Messung der Leistung

Für die Messung der von Capture Media erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von Capture Media verwendete Programm massgebend. Die Messung der Leistung erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, nach der Anzahl der Engagements gemäss detailliertem Endreporting.

3.5. Mängel

Wird die Anzahl der vereinbarten Engagements wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von Capture Media nicht zu vertretender Umstände nicht innerhalb der Kampagnendauer erreicht, kann Capture Media in Absprache mit dem Werbeauftraggeber die Laufzeit der Kampagne verlängern.
Capture Media informiert den Werbeauftraggeber bei erheblichen Verschiebungen. Sofern der Werbeauftraggeber dieser Ankündigung nicht unverzüglich (1 Arbeitstag) schriftlich widerspricht, gilt dies als sein Einverständnis.

3.6. Daten, Laufzeit & Bestimmungen

Bei der Distribution werden Cookies und andere Trackingtechnologien eingesetzt, welche Daten über Laufzeit, Click-Verhalten sowie Anzahl Bannereinblendungen eines einzelnen Werbemittels pro User enthalten. Diese Informationen werden z.B. für Frequency Capping und/oder Behavioral Targeting/Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Zudem können solche Daten von Capture Media zu Analyse-Zwecken eingesetzt werden. Weiter speichert Capture Media die vom User eingegeben Daten, analysiert und aggregiert diese Daten zum Zweck der Qualitätskontrolle, Validierung der Echtheit der eingetragenen Daten und zur Ergänzung von bestehenden Datensätzen. Diese Daten sind Eigentum von Capture Media und werden ohne bestimmte Laufzeit gespeichert.

4. Preise

4.1. Grundlagen

Sämtliche von Capture Media publizierten oder offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Auftrag definiert. Der Kampagnenpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten sofern nicht anders schriftlich offeriert. Allfällige zusätzlichen Kosten stellt Capture Media gesondert in Rechnung und sind vom Werbeauftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich sodann zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4.2. Preisänderungen

Änderungen der publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von Capture Media mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Kampagne angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist Capture Media berechtigt, die Kampagne mit den neuen Preisen auszuführen.

5. Rabatte und Kommissionen

5.1. Rabatte

Capture Media kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB’s auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.

5.2. Fix- und Konzernrabatte

Feste Jahresabschluss-Rabatte und Konzern-Rabatte gewährt Capture Media ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.
Beanspruchen Konzerngesellschaften (massgebend für die Konzernzugehörigkeit ist der 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres) eine gemeinsame Rabattierung, ist eine schriftliche Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.

5.3. Beraterkommission/Werbeagenturvergütung, weitere Agenturentschädigungen

Agenturen erhalten, sofern sie ihre Kunden beraten oder entsprechende Dienstleistungen erbringen und dies nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung). Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass Capture Media die Agenturen für speziell zwischen Capture Media und den Agenturen vereinbarten Leistungen, welche bei Capture Media zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann.

5.4. Gewährleistung von Agenturen

Agenturen sichern Capture Media die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte und Vergütungen zu. Agenturen sichern Capture Media insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte und Vergütungen  nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert Capture Media weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die ihr gegenüber gewährten Rabatte und Vergütungen informiert und dass sie sämtliche Rabatte und Vergütungen ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur und dem Werbeauftraggeber (Kunde der Agentur) nichts anderes vorsieht.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Rechnungsstellung

Capture Media stellt ihre Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Distribution in Rechnung. Capture Media behält sich vor, Distributionen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat in Rechnung zu stellen. Es liegt aber im Ermessen von Capture Media, eine Distribution nur nach erfolgter Vorkasse zu starten.

6.2. Fälligkeit

Sämtliche Forderungen von Capture Media sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.

6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten

Bei Zahlungsverzug ist Capture Media berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist Capture Media berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Werbeauftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.

7. Gewährleistung und Haftung von Capture Media

7.1 Gewährleistung

Capture Media gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Werbeauftrags.

7.2 Haftung

Capture Media und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Capture Media übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Capture Media bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Haftung und Rechtsgewährleistung des Werbeauftraggebers und Freistellung

8.1. Haftung

Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haften Capture Media für Schäden, die sie schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verursachen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, ist Capture Media berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für die Kampagne gemäss Auftragsbestätigung geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 9.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu.

8.2. Rechtsgewährleistung

Der Werbeauftraggeber ist sodann dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen in den entsprechenden Werbeträgern erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte verfügt und räumt Capture Media mit Abschluss des Werbeauftrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein.
Der Werbeauftraggeber und oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und -inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.

8.3. Freistellung

Sollte Capture Media und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber Capture Media und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich diesfalls, Capture Media und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistung), die Capture Media und/oder dem Werbeträger aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. Capture Media verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.

9. Rücktrittsmöglichkeiten

9.1. Capture Media

Capture Media kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen jederzeit sofort zurücktreten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.

9.2. Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe

Ein Rücktritt seitens des Werbeauftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald Capture Media ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:

zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%
weniger als 4 Kalendertage: 100%
nach Beginn: 100%

Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anwendbares Recht

Auf die vorliegenden AGB’s sowie auf sämtliche mit Capture Media abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.

10.2. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB’s sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.

10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.

10.4. Änderung AGB’s

Capture Media ist berechtigt, ihre AGB’s jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB’s werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.capturemedia.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden Verträgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.

10.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.6. Verrechnungsausschluss

Der Werbeauftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

Zürich, Juni 2016, Capture Media AG